Infos für Erziehungsberechtigte

Kultur erleben – sicher und verantwortungsvoll

KulturKick ermöglicht Jugendlichen zwischen 14 und 23 Jahren, kostenlos Kulturveranstaltungen in München zu besuchen – von Theater und Konzerten bis Kino und Ausstellungen.
Uns ist wichtig, dass Jugendliche und Erwachsene gut über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informiert sind.
Wir achten bei unseren Angeboten auf jugendgerechte Veranstaltungen – trotzdem sollten sich Jugendliche (und ihre Eltern) vor dem Ticketkauf über den Inhalt und Ablauf der Veranstaltung informieren und auch Hin- und Rückfahrt vorher planen.

Der Kulturbesuch soll Freude bereiten – und kein Anlass zu Sorgen sein.
Hier finden Sie die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen und einige praktische Tipps für den Veranstaltungsbesuch.


Was ist KulturKick?

KulturKick ist ein Angebot der KulturRaum München gGmbH.
Jugendliche mit geringem Einkommen können sich einmal im Monat kostenlos Tickets für Kulturveranstaltungen aussuchen.
Unser Ziel ist, Teilhabe an Kultur für alle zu ermöglichen – unabhängig vom Geldbeutel.

Mehr über das Projekt erfahren Sie hier:
➡️ Über KulturKick


Jugendschutzgesetz – Was regelt es?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) legt fest, wo und wie lange Kinder und Jugendliche sich in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen.

Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG)

  • Teilnahme ab 6 Jahren nur mit einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
  • Ab 16 Jahren darf die Veranstaltung ohne Begleitung bis 24 Uhr besucht werden

Filmveranstaltungen (§ 11 JuSchG)

  • Es gilt die Altersfreigabe des jeweiligen Films
  • Ohne Begleitung müssen Jugendliche die Vorstellung spätestens verlassen:
    • ab 6 Jahren: um 20 Uhr
    • ab 14 Jahren: um 22 Uhr
    • ab 16 Jahren: um 24 Uhr

Konzerte

Für die meisten Konzerte gelten in München folgende Altersbeschränkungen (Abweichungen sind je nach Veranstalter möglich):

  • Über 14 Jahre: Zutritt ohne Begleitung eines Erwachsenen
  • 6-13 Jahre: Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
  • Unter 6 Jahren: kein Zutritt, auch nicht in Begleitung

Mehr dazu finden Sie auch in der Broschüre „Jugendschutz“ des Stadtjugendamts München.


Tipps für den Veranstaltungsbesuch

Damit der Kulturabend gut gelingt, empfehlen wir:
✅ Einen Treffpunkt vor oder nach der Veranstaltung vereinbaren
✅ Auf Wetter & Kleidung achten (viele Veranstaltungen finden draußen statt)
✅ Etwas Taschengeld mitgeben für Getränke oder Snacks
✅ Bei Konzerten: Ohrstöpsel mitnehmen
✅ Immer gültigen Ausweis dabeihaben


Sicherheit bei KulturKick

Wir arbeiten eng mit unseren Kulturpartner:innen zusammen, um sichere Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Alle Veranstaltungen werden geprüft, bevor sie im KulturKick-Angebot erscheinen.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung.


Weitere Informationen

Mehr zum Jugendschutzgesetz finden Sie hier:
➡️ Jugendschutzgesetz (BMFSFJ)
➡️ Stadtjugendamt München – Infos zum Jugendschutz

(Stand: Oktober 2025)