Infos für Erziehungsberechtigte

 

Uns ist es wichtig, dass Jugendliche und Erwachsene gut über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informiert sind.

Wir bemühen uns um jugendgerechte Veranstaltungen. Trotzdem sollte sich jeder vorher gut über den Inhalt der Veranstaltung informieren, für die er Tickets bestellt, und Hin-und Rückfahrt vorher checken. Der Kulturbesuch sollte Freude bereiten und nicht Anlass zu Sorgen geben.

Hier haben wir die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen zusammengefasst und auch ein paar Tipps – vor allen Dingen zu Konzertbesuchen.

Ausgehen – Wie lange darf ein Jugendlicher abends außer Haus bleiben?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Aufenthalt für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit. Wie lange ein Kind / Jugendlicher außer Hause bleiben darf, auch am Abend, ist Sache der Erziehungsberechtigten. Im JuSchG ist nur der Aufenthalt an bestimmten Orten geregelt.

Tanzveranstaltungen (z.B. Discothekenbesuch; öffentliche Party) – § 5 JuSchG
Die Teilnahme an Tanzveranstaltungen ist ab 6 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Ab 16 Jahren darf die Veranstaltung ohne Begleitung bis 24 Uhr besucht werden.

Filmveranstaltungen (z.B. Kinobesuch) – § 11 JuSchG
Hier gilt die Altersfreigabe des jeweiligen Filmes. Hinzu kommen zeitliche Grenzen beim abendlichen Kinobesuch. Ohne Erziehungsberechtigte müssen

  • Kinder ab 6 Jahren um 20 Uhr,
  • Jugendliche ab 14 Jahren um 22 Uhr und
  • Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr

die Filmvorführung verlassen haben.

Siehe hierzu auch die Broschüre “Jugendschutz” des Stadtjugendamts der Landeshauptstadt München.

Konzerte
In München gelten für die meisten Konzerte Altersbeschränkungen, die in der Regel folgendermaßen lauten (Achtung: In wenigen Fällen sind Abweichungen je nach Künstler möglich):

  • Jugendliche über 14 Jahren haben Zutritt ohne Begleitung eines Erwachsenen.
  • Kinder und Jugendliche zwischen 6-13 Jahren haben Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
  • Kinder unter 6 Jahren haben auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keinen Zutritt.

Die Altersbeschränkungen legt die Fachstelle Jugendschutz oder der Veranstalter fest. Hier können Sie sich im Vorfeld informieren, welche Beschränkungen ein bestimmtes Konzert hat.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, ein amtliches Ausweisdokument dabei zu haben, um das entsprechende Alter bei der Einlasskontrolle nachweisen zu können.

Weitere nützliche Tipps für Konzerte:

Platzwahl:
Gerade vor der Bühne kann es sehr eng, heiß und laut werden. Um Kreislaufprobleme zu vermeiden empfiehlt es sich viel Flüssigkeit in Form von Erfrischungsgetränken zu sich zu nehmen und sich einen Platz weiter hinten oder an der Seite zu suchen.

Geld mitnehmen:
Aus Sicherheitsgründen werden bei Konzerten häufig bereits am Einlass Dosen, Flaschen u.ä. abgenommen, deshalb immer Geld für Getränke und einen Imbiss mitnehmen.

Lautstärke:
Sicherheitshalber Ohrenstöpsel mitnehmen.

Treffpunkt:
Falls man sich verliert, immer einen einfachen und gut überschaubaren Treffpunkt mit den Begleitpersonen ausmachen!

Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt “Tipps für den Besuch von Rock- und Pop-Konzerten” des Stadtjugendamts der Landeshauptstadt München.

 


 

Wir stützen uns auf Angaben des Stadtjugendamts der Landeshauptstadt München.
Für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Verantwortung.